Altersvorsorge
für selbstständige
Anders als bei Angestellten besteht für Selbstständige keine Versicherungspflicht. Demnach können sie in einer privaten Krankenversicherung untergebracht werden. Dann jedoch werden keine Altersrückstellungen gebildet. Außerdem besteht auch keine gesetzliche Rentenversicherungspflicht und Selbstständige können selbst um Ihre Altersvorsorge kümmern.
Er gibt verschiedene Möglichkeiten sich für das Alter abzusichern. Der Gestaltungsspielraum ist viel größer als beispielsweise bei Angestellten.
Selbstständige haben die Möglichkeit selbst Geld zu sparen. Dann muss der Betrag aber ausreichend hoch sein um im Alter eine Absicherung zu ermöglichen. Diese Art der Altersvorsorge kann durch Einzahlung in Fonds oder als Festgeld erzielt werden.
Eine weitere und risikoarme Möglichkeit ist die Einzahlung von Beiträgen in die Riester- oder Rüruprente. Die Höhe der Beiträge sowie die Ansparsumme und der Auszahlungsbetrag können individuell geregelt werden. Dies Formen stellen dann eine regelmäßig gezahlte Rente ab dem 60. Lebensjahr dar und sind durch staatliche Zulagen gefördert.
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